Tiere wildlebender Arten werden seit Jahrhunderten in Menschenobhut
gehalten. Die Art ihrer Pflege und die Gründe für ihre Haltung änderten
sich im Laufe der Zeit. Im Hinblick auf Naturentnahmen fanden seit etwa
30 Jahren Artenschutzaspekte zunehmend Beachtung. Die gewonnenen
Erkenntnisse über Verhalten, Brutbiologie und Haltungsansprüche
ermöglichen heute die Nachzucht einer Vielzahl von körnerfressenden
Kleinvögeln.
Das Gutachten "Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln"
wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten erarbeitet. Es dient der Auslegung des Tierschutzgesetzes
und führt aus, welche Anforderungen an eine tierschutzgerechte Haltung
der im Gutachten genannten Vogelarten nach Paragraph 2 des
Tierschutzgesetzes zu stellen sind. Diese Anforderungen sollen sichern,
daß die Tiere artgemäß und verhaltensgerecht untergebracht werden und
ihnen keine Schmerzen, vermeidbaren Leiden oder Schäden entstehen, das
heißt keine Verhaltensanomalien oder schädliche Gewichtszunahmen
auftreten, daß Vögel vital und fortpflanzungsfähig bleiben, normales
Bewegungsverhalten zeigen und dazu beitragen, daß sie ein hohes Alter
erreichen.
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