Die Einreise von Heimvögeln aus Ländern außerhalb der EU (Drittländer) erfolgt unter kontrollierten Bedingungen, um eine Einschleppung und Ausbreitung der "Vogelgrippe" zu verhindern.
Nach wie vor werden regelmäßig Ausbrüche von Hoch Pathogener Aviärer Influenza (AI) (Klassische Geflügelpest, "Vogelgrippe"), unter anderem mit dem als besonders gefährlich geltenden asiatischen Subtyp H5N1, bei Geflügel festgestellt. Und immer wieder kommt es in verschiedenen Ländern der Erde bei Menschen zu Krankheitsfällen, auch in solchen, die bisher nicht betroffen waren. Deshalb sind auf EU-Ebene zahlreiche Schutzmaßnahmen erlassen worden. Im Falle der Einreise mit Heimvögeln aus Drittländern sollen diese unter kontrollierten Bedingungen erfolgen, um eine Einschleppung und Ausbreitung des Erregers zu verhindern.
Die Bedingungen regelt im Einzelnen die Entscheidung 2007/25/EG der Europäischen Kommission.
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