Wieder einmal geistert die "Vogelgrippe" durch die Medien. Und wieder macht sich Panik unter den Leuten breit, was sich auf unzureichende Aufklärung zurückzuführen ist. Auch ich erhielt in den letzten Tagen schon Anrufe aus der Bevölkerung, und selbst eine Zeitung bat um ein Interview.
Vogelgrippe ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Viruserkrankung der Vögel. Eigentlich ist die Bezeichnung "Vogelgrippe" eine irreführende Bezeichnung, denn hierbei handelt es sich um die Geflügelpest.
Ich erspare mir eine Erklärung der Erkrankung, denn hierzu finden sich genug Informationen im Internet, beispielsweise in der Wikipedia oder auf der Webseite der Bundesregierung:
- klick hier - Wikipedia, Artikel "Vogelgrippe"
- klick hier - Wikipedia, Artikel "Geflügelpest"
- klick hier - Fragen und Antworten zur Vogelgrippe
- klick hier - Artikel bei Birds Online
- klick hier - Info vom NABU
- klick hier - Verhaltenstipps (vom NABU)
In Deutschland erfolgt die Bekämpfung der Geflügelpest auf Rechtsgrundlage des Tierseuchengesetzes und der Geflügelpest-Verordnung:
- klick hier - Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
Jeder seriöser Veranstalter meldet seine Vogelausstellung bzw. Vogelbörse bei seinem zuständigem Veterinäramt an. Die Behörde wird die Veranstaltung genehmigen oder, sofern trifftige Gründe vorliegen, nicht genehmigen. Weiterhin behält sich die Behörde vor, Kontrollen zu jedem Zeitpunkt durchzuführen.
Sollten keine trifftigen Gründe bestehen, und die Vogelausstellung (oder Vogelbörse) findet statt, besteht kein Grund, diese Veranstaltung nicht zu besuchen.
© 2016, Nicole Müller (Email: vogelverein.florenberg@googlemail.com)