Die Einreise von Heimvögeln aus Ländern außerhalb der EU (Drittländer)
erfolgt unter kontrollierten Bedingungen, um eine Einschleppung und
Ausbreitung der "Vogelgrippe" zu verhindern.
Nach wie vor werden regelmäßig Ausbrüche von Hoch Pathogener Aviärer
Influenza (AI) (Klassische Geflügelpest, "Vogelgrippe"), unter anderem
mit dem als besonders gefährlich geltenden asiatischen Subtyp H5N1, bei
Geflügel festgestellt. Und immer wieder kommt es in verschiedenen
Ländern der Erde bei Menschen zu Krankheitsfällen, auch in solchen, die
bisher nicht betroffen waren. Deshalb sind auf EU-Ebene zahlreiche
Schutzmaßnahmen erlassen worden. Im Falle der Einreise mit Heimvögeln
aus Drittländern sollen diese unter kontrollierten Bedingungen erfolgen,
um eine Einschleppung und Ausbreitung des Erregers zu verhindern.
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