Allerdings verbietet es das Bundesnaturschutzgesetz, in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken "abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen", also knapp über dem Boden zu kappen.
Das gilt auch für "lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze". Eine starker Rückschnitt für eine Umgestaltung des Gartens ist in diesem Zeitraum also nicht möglich.
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