Montag, 25. Juli 2016

Haltung von Kleinvögeln

Tiere wildlebender Arten werden seit Jahrhunderten in Menschenobhut gehalten. Die Art ihrer Pflege und die Gründe für ihre Haltung änderten sich im Laufe der Zeit. Im Hinblick auf Naturentnahmen fanden seit etwa 30 Jahren Artenschutzaspekte zunehmend Beachtung. Die gewonnenen Erkenntnisse über Verhalten, Brutbiologie und Haltungsansprüche ermöglichen heute die Nachzucht einer Vielzahl von körnerfressenden Kleinvögeln.

Das Gutachten "Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln" wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erarbeitet. Es dient der Auslegung des Tierschutzgesetzes und führt aus, welche Anforderungen an eine tierschutzgerechte Haltung der im Gutachten genannten Vogelarten nach Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes zu stellen sind. Diese Anforderungen sollen sichern, daß die Tiere artgemäß und verhaltensgerecht untergebracht werden und ihnen keine Schmerzen, vermeidbaren Leiden oder Schäden entstehen, das heißt keine Verhaltensanomalien oder schädliche Gewichtszunahmen auftreten, daß Vögel vital und fortpflanzungsfähig bleiben, normales Bewegungsverhalten zeigen und dazu beitragen, daß sie ein hohes Alter erreichen.

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