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Wichtig zu wissen:
- Die Verwendung ist ohne ausdrückliche, schriftliche Erlaubnis des geschäftsführenden Vorstandes nicht zulässig.
- Für Verwendung ist ein schriftlicher Antrag mit Begründung und Zweckangabe an den Vorstand zu stellen. Wird dem Antrag stattgegeben, ist der Antragsteller dazu verpflichtet, ein kostenloses Belegexemplar dem Verein ohne Aufforderung zu senden.
- Eine Zuwiderhandlung wird mit 1000,- Euro in Rechnung gestellt, die dem heimischen Vogelschutz zugute kommt.