Freitag, 4. Oktober 2019

Verhaltensregeln im Vogelschutzgebiet

Wie verhalte ich mich richtig im Vogelschutzgebieten ?

Im Natur- / Vogelschutzgebiet  darf nichts passieren, was das Gebiet oder Teile davon zerstört, beschädigt oder verändert (ausgenommen sind Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen der Betreuer bzw. der Behörden.

Bitte beachten Sie diese allgemeinen Regeln:
  1. Die Wege dürfen nach Möglichkeit nicht verlassen werden. Sie zerstören sonst Lebens- und Niststätten oder beunruhigen wildlebende Tiere.
  2. Hunde müssen grundsätzlich ganzjährig an der Leine geführt werden. Hinterlassenschaften Ihres Hundes wollen Sie bitte auch hier fachgerecht entsorgen.
  3. Die Ruhe der Natur darf nicht durch Lärm gestört werden.
  4. Es darf nur auf hierfür vorgesehenen Reitwegen geritten werden.
  5. Modellflugzeuge und ferngesteuerte Geräte sowie andere Luftfahrzeuge einschließlich Drachen dürfen nicht gestartet bzw. fliegen gelassen werden.
  6. Nur dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen, Wege und Plätze dürfen mit Kraftfahrzeugen befahren werden bzw. nur dort dürfen Autos geparkt werden. 
  7. Die Natur ist kein Müllplatz. Es gibt genügend Möglichkeiten, wo Sie Ihre Abfälle legal entsorgen können.
  8. Entnehmen Sie keine wildlebenden Pflanzen oder Tiere !
  9. Zelten und Feuermachen ist verboten. 
  10. Das Betreten von zugefrorenen Teichflächen im Winter ist nicht gestattet.
  11. Bitte füttern Sie ohne Rücksprache keine wildlebenden Tiere !
  12. Für Naturgotografen gilt: Zuerst informieren und dann erst fotografieren ! Nicht jeder Zeitpunkt ist gut, um fotografieren zu können.
 Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen diese Verbote stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße in beträchtlicher Höhe geahndet werden kann.