Im Natur- / Vogelschutzgebiet darf nichts passieren, was das Gebiet oder Teile davon zerstört, beschädigt oder verändert (ausgenommen sind Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen der Betreuer bzw. der Behörden.
Bitte beachten Sie diese allgemeinen Regeln:
- Die Wege dürfen nach Möglichkeit nicht verlassen werden. Sie zerstören sonst Lebens- und Niststätten oder beunruhigen wildlebende Tiere.
- Hunde müssen grundsätzlich ganzjährig an der Leine geführt werden. Hinterlassenschaften Ihres Hundes wollen Sie bitte auch hier fachgerecht entsorgen.
- Die Ruhe der Natur darf nicht durch Lärm gestört werden.
- Es darf nur auf hierfür vorgesehenen Reitwegen geritten werden.
- Modellflugzeuge und ferngesteuerte Geräte sowie andere Luftfahrzeuge einschließlich Drachen dürfen nicht gestartet bzw. fliegen gelassen werden.
- Nur dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen, Wege und Plätze dürfen mit Kraftfahrzeugen befahren werden bzw. nur dort dürfen Autos geparkt werden.
- Die Natur ist kein Müllplatz. Es gibt genügend Möglichkeiten, wo Sie Ihre Abfälle legal entsorgen können.
- Entnehmen Sie keine wildlebenden Pflanzen oder Tiere !
- Zelten und Feuermachen ist verboten.
- Das Betreten von zugefrorenen Teichflächen im Winter ist nicht gestattet.
- Bitte füttern Sie ohne Rücksprache keine wildlebenden Tiere !
- Für Naturgotografen gilt: Zuerst informieren und dann erst fotografieren ! Nicht jeder Zeitpunkt ist gut, um fotografieren zu können.